Sonderprivatauszug online beantragen – einfach und bequem von zuhause

sonderprivatauszug online beantragen

Wenn Sie einen Strafregisterauszug aus der Schweiz brauchen, zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber, brauchen Sie auf dem Amt nicht lange zu warten. Besorgen Sie sich online das Formular, auf dem Ihr Arbeitgeber oder die Organisation oder die Bewilligungsbehörde schriftlich und unterzeichnet bestätigt, dass der Sonderprivatauszug online beantragen benötigt wird. Sie können den Sonderprivatauszug bequem in wenigen Minuten online beantragen. Der Auszug ist in zwei Formen erhältlich. Es gibt ihn als Papierauszug auf Spezialpapier und per Post zugestellt und digital signiert und elektronisch im PDF Format. Sie beantragen ihn auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz.

Was ist zu tun?

Die legen Sie Ihre Dokumente bereit, Ihren gültigen Reisepass sowie eine Kreditkarte oder PostFinance Karte.
Sie gehen mit Ihrem PDF-Reader auf die Webseite des e-Service vom Bundesamtes für Justiz. Sie können auch die entsprechende Seite Ihres Wohnortes anwählen. Dort geben Sie auf der ersten Seite Ihre Staatsangehörigkeiten, den Zivilstand und den Wohnsitz in oder ausserhalb der Schweiz durch anklicken ein. Durch Anklicken auf „Weiter“ gelangen Sie auf die weiteren Daten, wie Art des Ausweises und die persönlichen Daten. Wichtig ist, Gross- und Kleinschreibung zu beachten und den Geburtsnamen anzugeben, auch wenn er mit dem aktuellen Namen übereinstimmt. Ist Ihnen der Tag oder der Monat Ihres Geburtsdatums unbekannt, wählen Sie „unbekannt“ aus. Zum Schluss auf der Seite sind die Namen der Eltern zu erfassen.

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Die weiteren Eingaben

Auf der folgenden Seite geben Sie Ihre in Ihrem Ausweis angegebenen Heimatorte an. Die nächste Seite ist für die postalische Anschrift, ggf. auch als Untermieter. Dann geht es nur noch zur Bezahlung mit einer Kreditkarte oder PostFinance Karte.

Der Sonderprivatauszug enthält Urteile mit Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- sowie Rayonverbot zum Schutz von minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen. Er ist erforderlich für Tätigkeiten im
Kinder-Sportverein, einer Kinder-Tagesstätte oder Grundschullehreroder Pflegefachkraft im Behinderten- oder Pflegeheim. Er kostet CHF 20.00.
Der Auszug in Papierform kann für einen ausländischen Arbeitgeber beglaubigt werden (+CHF 20.00).